AGB
1 ANFRAGE UND BUCHUNG
a. Anfragen sind kostenlos und unverbindlich. Steht die angefragte Besetzung zum gewünschten
Termin zur Verfügung, kann dieser kostenlos für 14 Tage reserviert werden. Eine Absage des
Veranstalters kann während der Reservierungsdauer jederzeit kostenlos erfolgen. Die Band
kann den Termin während der Reservierungsdauer nur nach Abklärung mit dem Erstinteressenten
anderweitig vergeben, es sei denn, dieser antwortet nicht binnen 24 Stunden.
b. Der Veranstalter kann von der Band ein kostenloses Angebot zu bestimmten Konditionen erfragen. Dieses wird dem Veranstalter per E-Mail übermittelt und ist innerhalb des darin angeführten Zeitraums gültig. Bestätigt der Veranstalter das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer,
kommt es automatisch zur Buchung.
c. Im Zuge der Buchung erhält der Veranstalter per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit allen
relevanten Daten und Vereinbarungen.
2 BÜHNE UND TECHNIK
a. Der Veranstalter hat der Band eine angemessene Bühnenfläche mit ausreichender Größe (ca.
5x3m für die Vollbesetzung und ca. 3x2m für Duos) und mindestens zwei Schutzkontakt-Steckdosen
16A/230V (L, N, PE), auf denen keine weiteren Geräte hängen, zur Verfügung zu stellen.
Bei Freiluftkonzerten muss die Bühne wetterfest sein, das heißt wasserundurchlässig überdacht,
mit trockenem Boden und auf drei Seiten gänzlich geschlossen.
b. Seitens des Veranstalters ist dafür zu sorgen, dass die Band für Auf- und Abbauarbeiten die
kürzest möglichen Transportwege nutzen kann. Für Aufbau und Soundcheck beansprucht die
Band ca. drei Stunden in Vollbesetzung und ca. eine Stunde in Duos. Die Bühne muss der
Band diesen Aufbauzeiten entsprechend rechtzeitig zugänglich sein. Zusätzlich muss je nach
Veranstaltungsart und Besetzung ausreichend Platz zum Verstauen von Taschen, Cases, etc.
vorhanden sein.
c. Sind die genannten Bedingungen nicht, unzureichend oder nur teilweise erfüllt, kann ein
pünktlicher Auftrittsbeginn nicht gewährleistet werden.
3 KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG UND BUCHUNGSZEIT
a. Die Band ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei und unterliegt abseits der
im Rahmen der Buchung festgelegten Wünsche keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters.
b. Beginn und Ende der Buchung sowie die Gage werden im Vorfeld der Veranstaltung vereinbart
und gelten auch bei Verzögerungen durch den Veranstalter oder seine Gäste, selbst
wenn sich dadurch die Dauer der Livemusik verkürzen sollte. Kommt es während der Veranstaltung
zu einer mündlich vereinbarten Verlängerung des Auftritts, wird diese anschließend in
Rechnung gestellt.
4 VERPFLEGUNG UND UNTERBRINGUNG
a. Ab einer Buchungsdauer von drei Stunden sind allen eingesetzten Bandmitgliedern und ggf.
ihren Mitarbeitenden während der gesamten Veranstaltungsdauer inkl. Auf- und Abbauzeiten
alkoholfreie Getränke und eine warme Mahlzeit zur Verfügung zu stellen.
b. Ab einer Fahrtzeit von einer Stunde von der Anschrift der Band in 4614 Marchtrenk und dem
Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter die Kosten einer Übernachtung für alle eingesetzten
Bandmitglieder und ggf. Mitarbeitenden in einem Zimmer mit eigenem Bad inkl. Frühstück
in der nahen Umgebung des Veranstaltungsorts. Die Check-in- und Check-out-Bedingungen
müssen im Vorfeld der Veranstaltung bekanntgegeben werden.
5 SICHERHEIT UND HAFTUNG
a. Während des Aufenthalts am Veranstaltungsort hat der Veranstalter für die Sicherheit der
Band, ihrer Mitarbeitenden sowie ihres gesamten Equipments zu sorgen und haftet für jedwede,
auch durch Veranstaltungsbesucher:innen verursachte, Personen- und Sachschäden.
b. Kommt es aufgrund technischer Probleme (z. B. Stromausfall) oder Sicherheitsrisiken, die nicht
von der Band zu verantworten sind, zur Auftrittsverhinderung, -unterbrechung oder -beendigung,
haftet dafür ausschließlich der Veranstalter und die Forderungen der Band bleiben zur
Gänze aufrecht.
c. Die Verwendung des Bühnenequipments ist ohne ausdrückliche Genehmigung ausschließlich
den Bandmitgliedern und ggf. ihren Mitarbeitenden erlaubt.
6 ZAHLUNG, ABSAGE UND STORNIERUNG
a. Die Band stellt die erbrachte Leistung nach der Veranstaltung per E-Mail in Rechnung. Es gelten
die darin angeführten Zahlungsbedingungen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
b. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter gelten folgende Stornobedingugen und -gebühren:
bis 50 Tage vor der Veranstaltung 40 %, vom 49. bis zum 21. Tag vor der Veranstaltung
60 %, vom 20. bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung 80 %, vom 14. bis zum 10. Tag vor
der Veranstaltung 90 % und ab dem 9. Tag vor der Veranstaltung 100 % der Bruttogage. Die
Stornogebühren fallen unabhängig von einer eventuellen Ersatzbuchung an.
c. Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter
nicht von den festgelegten Verpflichtungen.
d. Entfällt der Auftritt durch Verschulden der Band, durch Krankheit, Unfall bzw. Tod eines Bandmitgliedes oder eines engsten Verwandten eines Bandmitgliedes, so wird die Band je nach
Fall versuchen, einen gleichwertigen Ersatz zu finden oder der vereinbarten Leistung in kleinerer
Besetzung nachzukommen.
e. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. AKM) trägt der Veranstalter.
7 DATENSCHUTZ
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von der Band verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Sämtliches Bild- und Tonmaterial, das während der Veranstaltung erstellt wird, wird der Band auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt und kann von der Band zu Werbezwecken verwendet werden. Dies gilt auch für von der Band erstelltes Material.
8 SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht durchführbar sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen keineswegs berührt. Jegliche Abänderungen
der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen per E-Mail sind
rechtsgültig.
9 GERICHTSFÄLLE
Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.